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News-Ticker

Chemnitzer Stadtrat beschließt zusätzliche Mittel für Sozialumlage 2025

  • Autorenbild: Redaktion
    Redaktion
  • 18. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit
Stadtrat beschließt überplanmäßige Mittel für Sozialumlage 2025

Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Sozialumlage im Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Konkret geht es um einen zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 1.891.408 Euro, der nun formell abgesichert wurde.


Hintergrund: Höhere Sozialausgaben als geplant

Die Sozialumlage wird durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) festgelegt und dient der Finanzierung zentraler sozialer Leistungen, die landesweit für Bürger erbracht werden. Die Berechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und orientiert sich an den tatsächlich entstehenden Ausgaben des Verbandes.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung für 2025 lagen noch nicht alle Berechnungsgrundlagen vollständig vor. Die Stadt Chemnitz hatte daher zunächst mit Ansätzen auf Basis der Vorjahreswerte kalkuliert. Inzwischen zeigen aktualisierte Zahlen jedoch, dass die Sozialausgaben deutlich höher ausfallen als ursprünglich angenommen.

Zusätzlich weist der Haushalt des KSV Sachsen für 2025 einen erheblichen Fehlbetrag aus. Um spätere Belastungen zu vermeiden, wurde dieser bereits im laufenden Jahr durch eine Nachtragssatzung ausgeglichen, die eine Anpassung des Umlagesatzes vorsieht.


Sozialumlage für Chemnitz steigt auf rund 61,9 Millionen Euro

Für die Stadt Chemnitz ergibt sich daraus eine Sozialumlage von rund 61,9 Millionen Euro. Gegenüber dem im städtischen Haushalt eingeplanten Ansatz entsteht ein Mehrbedarf von knapp 1,9 Millionen Euro, der nun überplanmäßig bereitgestellt wird.


Keine Mehrbelastung für den städtischen Haushalt

Nach Angaben der Stadt erfolgt die Finanzierung ohne zusätzliche Belastung des kommunalen Haushalts. Zur Deckung der Mehrausgaben werden höhere Erträge aus der Erstattungspauschale für Asyl nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz herangezogen.


Durch eine im Oktober 2025 in Kraft getretene Verordnung zur Festsetzung der Erstattungspauschale für 2024 erhält Chemnitz zusätzliche Einnahmen vom Freistaat Sachsen. Diese Mehreinnahmen gleichen den zusätzlichen Bedarf bei der Sozialumlage vollständig aus.


Wachsende Herausforderungen für Kommunen

Die Entscheidung verdeutlicht einmal mehr die seit Jahren steigenden Sozialausgaben, mit denen viele Kommunen konfrontiert sind. Die Stadt Chemnitz betont daher erneut die Bedeutung einer verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung sozialer Leistungen durch Land und Bund, um kommunale Haushalte langfristig zu stabilisieren.

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